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Dezember 2021 – Finanzielle Entlastung für Parodontitis­patienten

Bei Parodontitis handelt es sich nicht um eine „einfache“ Zahnfleischentzündung, sondern um die Entzündung des gesamten Zahnhalteapparates. Sie ist bei Erwachsenen heute Hauptursache für Zahnverlust und kann sich außerdem negativ auf die Allgemeingesundheit (Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes, Rheuma etc.) auswirken.

Regelmäßige Nachsorge wichtig

Die Parodontitisbehandlung besteht im Wesentlichen aus der sogenannten Zahnfleischtaschenreinigung. Aber: Da es sich bei der Parodontitis um eine chronische Erkrankung handelt, kann sie auch danach immer wieder einmal aufflammen. Um genau das zu verhindern, ist nach der Behandlung in regelmäßigen Abständen eine gründliche Nachsorge erforderlich.

Neue „PAR-Richtlinie“: Nachsorge wird übernommen

Bisher musste die regelmäßige Nachsorge von gesetzlich versicherten Patienten selbst bezahlt werden – obwohl die Kostenübername durch die Krankenkassen von wissenschaftlicher Seite immer wieder gefordert wurde.

In der neuen „PAR-Richtlinie“ vom Juli 2021 wurde die Parodontitisbehandlung auf eine neue Grundlage gestellt. Seitdem haben gesetzlich versicherte Patienten insbesondere einen verbindlichen Anspruch auf eine strukturierte Nachsorge, und zwar in Form der sogenannten Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT).

Das heißt im Klartext: Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Nachsorge in den ersten zwei Jahren nach der Behandlung. Die Patienten werden finanziell entlastet.

Was ist die Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)?

Bei der Unterstützenden Parodontitistherapie handelt es sich um eine umfangreiche, strukturierte Form der Nachsorge. Dazu gehören vor allem regelmäßige Kontrolltermine, Risikoanalysen, Zahnfleischtaschenmessungen, Mundhygieneanleitungen für den Patienten, die professionelle Zahnreinigung und gegebenenfalls erneute Zahnfleischtaschenreinigungen.

Mehr Informationen über die Parodontitis (inklusive einer 3D-Animation der Behandlung).